Ferienwohnungen Altmarkblick – Vermieter: MM Vermietung UG, im Kreuz 7, 98617 Rhönblick,
0176 56801285, info@altmarkblick.de
- nachfolgend Vermieter genannt – und dem Gast (Mieter der Ferienwohnung)
(§1) Preise/Personenzahl
Die Preise beziehen sich auf den Mietpreis für die Wohnung je Nacht für eine Belegung mit 1-2 Personen.
(§2) Reservierung/Anzahlung/Buchung
Mit der Reservierung wird eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Mietpreises fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung seitens des Vermieters.
Mit Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters (via E-Mail) entsteht eine verbindliche Buchung.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich vom Angebot ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Buchung gilt die Buchung als storniert. Der Gast hat dann keine weiteren Ansprüche gegen den Anbieter.
Bei kurzfristigen Buchungen (mit weniger als 14 Tagen Zahlungsfrist) muss der Nachweis der geleisteten Anzahlung durch Vorlage der Banküberweisung unverzüglich erfolgen. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Vermieter die sofortige Stornierung vor. Der Gast hat keine weiteren Ansprüche.
(§3) Restzahlung
Der restliche Mietpreis ist vor Anreise, spätestens bei Wohnungsübergabe zur Zahlung fällig. Der Wohnungsschlüssel wird erst bei vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Bei Nichtzahlung kann der Vermieter die Buchung sofort stornieren. Der Gast hat keine weiteren Ansprüche – auch nicht auf Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung. (siehe hierzu §6)
(§4) Rücktritt des Gastes
Stornierungen seitens des Gastes bedürfen generell der Schriftform.
Bei Stornierungen entstehen Schadensersatzansprüche des Vermieters, entsprechend der Buchungszeit. Der Vermieter bemüht sich, den Schaden so gering wie möglich zu halten und anderweitig zu vermieten. Dem Gast bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(§5) Keine Anreise des Gastes
Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens um 19.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem vereinbarten späteren Zeitpunkt und gibt auch keine Erklärungen dazu ab, so gilt der Vertrag als storniert.
(§6) Erweitertes Rücktrittsrecht des Vermieters
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zuvertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden des Eigentums, der Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(§7) Schadensersatz/Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(§8) Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, entwendeten Sachen und Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Gehaftet wird auch für Schäden die von Besuchern des Gastes verursacht werden. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß (6) zu ersetzen.
(§9) Pflichten des Gastes
Die Wohnung ist besenrein, der Kühlschrank und der Restmülleimer/Wertstoffbehälter geleert, das Geschirr gespült und eingeräumt und der Herd, sowie die Küchengeräte gereinigt, zu übergeben.
Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermieter vor, dem Gast die Reinigungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Die Reinigungspauschale beinhaltet nur den Bettwäschewechsel und die Reinigung nach Besenreinheit.
(§10) Tierhaltung
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich bei Zuwiderhandlung die sofortige Kündigung ohne Erstattung vor.
(§11) Nichtraucher-Ferienwohnung
Bei der Ferienwohnung handelt es sich um eine Nichtraucher-Ferienwohnung. Im gesamten Gebäude gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,- Euro in Rechnung gestellt werden. Natürlich besteht die Möglichkeit auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse zu rauchen, der Rauch sollte nicht in die Wohnung gelangen. Der Vermieter behält sich bei Zuwiderhandlung die sofortige Kündigung ohne Erstattung vor.
(§12) Anreise/Abreise
Die Wohnungsübernahme am Anreisetag ist ab 15:00 Uhr möglich, am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu übergeben. Falls eine frühere Anreise oder spätere Abreise gewünscht wird, kann diese mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(§13) Preisminderung
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel der Ferienwohnung sind sofort nach Feststellung dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht verrechnet werden.
(§14) Internetnutzung
Die Internetnutzung über den WLAN-Hot Spot ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Ein Passwort wird bei Anreise mitgeteilt. Die Überlassung der Nutzung stellt eine freiwillige Zusatzleistung des Vermieters dar. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets (z.B. illegale Downloads) haftet allein der Gast. Ein Nutzungsprotokoll wird zu Nachweiszwecken gespeichert. Der Vermieter haftet nicht für die technischen Grundlagen sowie für die Funktionsfähigkeit.
(§15) Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung
Der Vermieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(§16) Strom/Wasser/Heizung
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser und Heizung sind im Übernachtungspreis enthalten. Falls der tatsächliche Verbrauch jedoch überverhältnismäßig hoch ist, wird dieser seitens des Vermieters zusätzlich in Rechnung gestellt.
(§17) Hygiene und Sauberkeit
Aus hygienischen Gründen dürfen die Betten nur mit Bettzeug, bestehend aus Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug genutzt werden. Auch bei Nutzung eines Schlafsackes muss ein Laken und ein Kissenbezug benutzt werden! Eigenes Bettzeug kann mitgebracht werden, wird aber grundsätzlich vom Vermieter gestellt. Bei Nichtbeachtung der Pflicht zum Beziehen der Betten, behält sich der Vermieter vor, dem Gast die Bettenreinigungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Der Vermieter bittet die Gäste, in der Ferienwohnung keine Straßenschuhe zu tragen.
(§18) Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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