AGB´s

AGB ́s zur Nutzung der Ferienwohnungen
Ferienwohnungen Altmarkblick  
Vermieter: Fam. Mey,
Melperser Str.5,
98634
Erbenhausen

Tel. 0176 56801285
Email: buchung@altmarkblick.de
i.A. der Firma MM Vermietung UG,

Im Kreuz 7, 98617 Rhönblick OT Bettenhausen –

nachfolgend Vermieter genannt – und dem Gast (Mieter der Ferienwohnung)

(§1) Preise/Personenzahl

Die Preise beziehen sich auf den Mietpreis für die Wohnung je Nacht für eine Belegung mit 1-2 Personen. Für jede weitere Person entsteht ein Mehrpreis von 10€ pro Nacht, ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre.

(§2) Reservierung/Zahlung/Buchung

Mit der Reservierung erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung, spätestens eine Woche vor Anreise. (Bei Buchungen über Booking erfolgt die Zahlung direkt über das Portal.)

Mit Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters entsteht eine verbindliche Buchung. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich vom Angebot ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist von einer Woche vor Anreise, gilt die Buchung als storniert. Der Gast hat dann keine weiteren Ansprüche gegen den Anbieter.

Bei kurzfristigen Buchungen mit weniger als einer Woche ist die Zahlung per Überweisung sofort zu tätigen.

(§3) Rücktritt des Gastes

Stornierungen seitens des Gastes bedürfen generell der Schriftform. Diese sind bis max. 1 Woche vor Anreise kostenfrei möglich. Ist die Zahlung der Buchung bereits erfolgt, ist eine Stornierung mit Rückerstattung des Buchungspreises nicht mehr möglich.

(§4) Keine Anreise des Gastes

Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens um 19.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach dem vereinbarten späteren Zeitpunkt und gibt auch keine Erklärungen dazu ab, so gilt der Vertrag als storniert.

(§5) Erweitertes Rücktrittsrecht des Vermieters

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten bwz. Diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.

  1. a)  höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  2. b)  die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes ober bzgl. des Zweches oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der nicht vereinbarten Unterbringung von Tieren gebucht wurde,

  3. c)  die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

  4. d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden des Eigentums oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

(§6) Schadensersatz/Haftung des Vermieters

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Absatz 5 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter, entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(§7) Haftung des Gastes

Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Mietobjekt, entwendete Sachen und Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Gehaftet wird auch für Schäden, die von Besuchern des Gastes verursacht werden. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden)

Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktrittes bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß (5) zu ersetzen.

(§8) Pflichten des Gastes

Die Wohnung ist besenrein, der Kühlschrank und der Restmüllbehälter / Wertstoffbehälter geleert, das Geschirr gespült und eingeräumt und der Herd, sowie die Küchengeräte gereinigt zu übergeben.

Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermieter vor, dem Gast die zusätzlichen Reinigungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Die Reinigungspauschale beinhaltet nur den Bettwäsche und Handtücherwechsel, sowie die Reinigung nach Besenreinheit.

(§9) Tierhaltung

Das Mitführen von Tieren ist nur nach Rücksprache in den gekennzeichneten Wohnungen gestattet. Für die Endreinigung entfällt dann eine höhere Gebühr. Der Vermieter behält sich bei Zuwiderhandlung die sofortige Kündigung ohne Erstattung vor.

(§10) Nichtraucher-Ferienwohnung

Bei allen Ferienwohnungen handelt es sich um Nichtraucher-Ferienwohnungen. Als Raucherbereich steht in jeder Wohnung ein oder mehrere Balkone zu Verfügung. Hier ist bitte darauf zu achten, das der Zigarettenrauch nicht in die Wohnung gelangt. Im gesamten Gebäude gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300€ in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter behält sich bei Zuwiderhandlung die sofortige Kündigung ohne Erstattung vor.

(§11) Anreise/Abreise

Die Wohnungsübernahme am Anreisetag ist ab 15.00 Uhr möglich, am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu übergeben. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist möglich und bedarf der Absprache mit dem Vermieter. Der Gast ist verpflichtet, auf Anforderung des Vermieters, bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

 

(§12) Preisminderungen

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel der Ferienwohnung sind sofort nach Feststellung dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert und verrechnet werden.

(§13) Internetnutzung

Die Internetnutzung über den WLAN-Hot Spot ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Ein Passwort ist in der Gästemappe hinterlegt. Die Überlassung der Nutzung stellt eine freiwillige Zusatzleistung des Vermieters dar. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets (z.B. illegale Downloads) haftet der Gast alleine. Der Vermieter haftet nicht für die technischen Grundlagen sowie für die Funktionsfähigkeit.

(§14) Zutrittsrecht zur Ferienwohnung

Der Vermieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(§15) Strom/Wasser/Heizung

Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung sind im Übernachtungspreis enthalten. Falls der tatsächliche Verbrauch jedoch unverhältnismäßig hoch ist, wird dieser seitens des Vermieters zusätzlich in Rechnung gestellt.

(§16) Hygiene und Sauberkeit

Aus hygienischen Gründen dürfen die Betten nur mit Bettzeug, bestehend aus Matratzenschutz-Unterlagen, Bettlaken, Bettbezug und Kopfkissenbezug genutzt werden. Auch bei Nutzung eines Schlafsacks muss ein Laken und ein Kissenbezug benutzt werden. Eigenes Bettzeug kann nach Absprache genutzt werden, grundsätzlich wird dieses jedoch vom Vermieter zur Verfügung gestellt und ist im Preis enthalten. Bei Nichtbeachtung der Pflicht zum Beziehen der Betten, behält sich der Vermieter vor, dem Gast die zusätzlich entstandenen Bettreinigungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Der Vermieter bittet die Gäste in der Ferienwohnung keine Straßenschuhe zu tragen.